Sachsenspiegel

Buchseite: Sachsenspiegel
Seite aus der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, um 1300
Universitätsbibliothek Heidelberg

Sachsenspiegel

Recht im 13. Jahrhundert

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Aus dem Sachsenspiegel, 1220-1235

Der Sachsenspiegel gilt als bedeutendstes mittelalterliches Rechtsbuch der Deutschen. Eike von Repgow zeichnete das herrschende Gewohnheitsrecht zwischen 1220 und 1235 erstmals unter diesem Titel auf. Das trug zur Kanonisierung der Rechtsvorschriften und zu ihrer weiteren Verbreitung bei. Der Sachsenspiegel ist zugleich das erste Prosastück in mittelniederdeutscher Sprache. Der Text ist in über 400 Handschriften, darunter vier Bilderhandschriften, überliefert. Letztere machten auch dem Leseunkundigen das geltende Recht anschaulich. Die Seiten sind in zwei Spalten unterteilt, links die Miniaturen, rechts der Text. Ein Großbuchstabe beim Bild verweist auf den entsprechenden Absatz im Text.

Die im Sachsenspiegel aufgezeichneten Rechtsnormen galten noch teils bis ins 19. Jahrhundert hinein. Einzelne Bestimmungen sind noch heute in den bürgerlichen Gesetzbüchern zu finden. Andere wurden zu gängigen Redewendungen, wie zum Beispiel „Wer zuerst komme, der mahle zuerst.“