FE-Schrift

Kennzeichnungsschrift erschwert Fälschungen

Die FE-Schrift, in den Jahren 1978-1980 von Karlgeorg Hoefer im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt, wird seit 1994 als zugelassene Schriftart für die deutschen KFZ-Kennzeichen verwendet. Diese Schrift besitzt keine gleichmäßigen Proportionen. Jeder Buchstabe hat ein individuelles Erscheinungsbild und leitet sich nicht – wie sonst üblich – aus anderen Buchstabenformen ab. Auf diese Weise soll der Kennzeichenmissbrauch erschwert werden.

Die FE-Schrift sollte möglichst fälschungssicher und maschinenlesbar sein, die Autokennzeichen sollten auch durch automatische Nummernschilderkennung erfasst und ausgewertet werden können. Die Einführung im Straßenverkehr erfolgte im Zuge der Ausgabe der neuen Euro-Kennzeichen. Je nach Buchstabenumfang sind die drei Varianten Engschrift, Mittelschrift und verkleinerte Mittelschrift verfügbar. Seit dem Jahr 2000 löste die FE-Schrift nach vorhergegangener Übergangszeit flächendeckend den Vorgänger DIN 1451 ab.