Literatur als Ärgernis

Umschlagtitelseite: Weg mit dem Schmutz- und Schundgesetz!
Umschlagtitelseite der Publikation Weg mit dem Schmutz- und Schundgesetz!, herausgegeben von der Vereinigung linksgerichteter Verleger, Berlin 1926
Deutsche Nationalbibliothek Leipzig

Literatur als Ärgernis

Kampf gegen vermeintlichen Schmutz und Schund

„Das Gesetz ist gegen uns gerichtet. Sie sagen Buffalo-Bill und meinen die Wahrheit.“ Mit diesen Worten kritisierte Bertolt Brecht das 1926 erlassene Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften. Bis 1933 erschienen Verbotslisten der über Jahrzehnte in die Kritik geratenen Heftchen. Die Bezeichnung „Schundliteratur“ bezog sich auf minderwertige Trivialliteratur und Kitsch, als „Schmutz“ bezeichnete man die moralisch verwerfliche Literatur mit eindeutig sexueller Ausrichtung. Doch unter dem Vorwand des Jugendschutzes verbannten vor allem Volksbibliothekare schon bald auch politisch missliebige Literatur aus den Regalen.

Heute kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Antrag einer öffentlichen Behörde, zum Beispiel des Jugendamtes, ein Buch, ein Spiel oder ein anderes Medium indizieren. Dann darf dieses Medium nicht mehr beworben werden. Bis heute werden Bücher verboten, die das nationalsozialistische Regime verherrlichen, um die rechtsradikale Beeinflussung von Jugendlichen zu verhindern. Dabei geraten seit 1991 verstärkt Tonträger und Internetangebote mit rechtsradikalen bzw. pornografischen Inhalten in den Fokus der Überprüfung. Aber auch Gewaltfilme und Computerspiele können indiziert werden.