Sachsenspiegel
Sachsenspiegel
spigel der sachsen Sal diz buch sin genant, wenne der sachsenrecht ist hir an bekant, Alse an eime spigel de vrowen [di] ire antlitz schowen.
Aus dem Sachsenspiegel, 1220-1235
Der Sachsenspiegel gilt als bedeutendstes mittelalterliches Rechtsbuch der Deutschen. Eike von Repgow zeichnete das herrschende Gewohnheitsrecht zwischen 1220 und 1235 erstmals unter diesem Titel auf. Das trug zur Kanonisierung der Rechtsvorschriften und zu ihrer weiteren Verbreitung bei. Der Sachsenspiegel ist zugleich das erste Prosastück in mittelniederdeutscher Sprache. Der Text ist in über 400 Handschriften, darunter vier Bilderhandschriften, überliefert. Letztere machten auch dem Leseunkundigen das geltende Recht anschaulich. Die Seiten sind in zwei Spalten unterteilt, links die Miniaturen, rechts der Text. Ein Großbuchstabe beim Bild verweist auf den entsprechenden Absatz im Text.
Die im Sachsenspiegel aufgezeichneten Rechtsnormen galten noch teils bis ins 19. Jahrhundert hinein. Einzelne Bestimmungen sind noch heute in den bürgerlichen Gesetzbüchern zu finden. Andere wurden zu gängigen Redewendungen, wie zum Beispiel „Wer zuerst komme, der mahle zuerst.“