Urheberrecht

Buch: Code Napoléon
Endlich erhält der Autor seine Rechte: Code Napoleon mit Zusätzen und Handelsgesetzen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden, erschienen im Verlag Müller in Karlsruhe, 1809
Deutsches Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig, Fotografie: Michael Setzpfandt

Urheberrecht

Das A-Z der Industrialisierung

Jede niedergeschriebene Abhandlung ist ursprüngliches Eigenthum dessen, der sie verfaßt hat, wenn er nicht allein aus fremdem Auftrag und für fremden Vortheil sie entwarf, in welchem Fall sie Eigenthum des Bestellers wäre.

Code Napoléon, Land-Recht für das Großherzogtum Baden, 1809, Satz 577 d a.

Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Autors an seiner geistigen Schöpfung. Der Urheber entscheidet über Art, Form und Zeitpunkt der Veröffentlichung und räumt dem Verlag entsprechende Nutzungsrechte ein, die honoriert werden müssen. Das Urheberrecht ist nur im Erbfall übertragbar. Im technisch-gewerblichen Bereich (Technik, Gewerbe) gelten das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht und das Markenschutzrecht.

Mit der deutschen Fassung des Code Civil oder Code Napoléon wurde auf deutschem Boden das Urheberrecht erstmals zum Gesetz: 1804 in Frankreich in Kraft getreten, 1809 als Badisches Landrecht veröffentlicht, stellte der Code Napoléon eine bedeutende Gesetzessammlung und praktische Anleitung für Gerichte im gesamten Machtbereich Frankreichs dar. In der umfassenden Darstellung des Zivilrechts waren bürgerliche Freiheitsrechte im Geiste der Französischen Revolution verankert, die bis in die heutige Gesetzgebung freiheitlicher Demokratien fortwirken.