Zensurfälle heute
Zensurfälle heute
Hast du einmal an der Freiheit Geschmack gefunden, dann bleibt sie in deinem Herzen und niemand kann sie dir wieder nehmen. Dann kannst du stärker sein als ein ganzes Land.
Der unter Arrest gestellte chinesische Künstler und Regimekritiker Ai Weiwei im Interview mit Alison Klayman, 2012
Seit den umgreifenden Liberalisierungs- und Demokratisierungsprozessen der letzten 250 Jahre gilt in weiten Teilen Zentraleuropas die Pressefreiheit. In Deutschland enthält Artikel 5 des 1949 verabschiedeten Grundgesetzes die unmissverständliche Formulierung: „Eine Zensur findet nicht statt“. Dennoch stößt das Recht auf offene und freimütige Meinungsäußerung auch hier immer wieder an Grenzen – vor allem dort, wo sie andere Bereiche des Strafrechts tangiert. Als staatliche Sanktionsmaßnahmen greifen Indizierung, Verbot und Beschlagnahmung etwa bei der öffentlichen Verbreitung von rassistischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Inhalten. Vor allem im Bereich des Jugendschutzes reglementieren Institutionen wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (seit 1954) oder die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK, seit 1948) den Zugriff auf Medieninhalte, die als problematisch eingestuft wurden.
Während hierzulande die Unterdrückung von öffentlicher Berichterstattung ansonsten primär aus der Warte des individuellen Persönlichkeitsschutzes resultiert, bildet die Zensur auf internationaler Ebene noch immer ein weitverbreitetes Mittel politischer Machtkonsolidierung. In autoritären Regimen wie China, Nordkorea und Iran beispielsweise kontrolliert ein personell aufgerüsteter Zensur-Apparat unentwegt potentiell regimekritische Internet-Inhalte, sperrt den Zugriff auf ausländische Webseiten und löscht Beiträge der eigenen Bürger. Mediale Aufmerksamkeit findet die Zensurthematik auch immer wieder durch charakteristische Einzelfälle: Hierzu zählen Ayatollah Chomeneis Tötungsaufruf gegen den Schriftsteller Salman Rushdie (1989), der Streit um die dänischen Mohammed-Karikaturen (2005) oder der Prozess gegen die russische Musikgruppe Pussy Riot (2012).