Bühnenstück vor Gericht
Bühnenstück vor Gericht
Darf man Stücke verbieten? – Nicht mal, wenn sie schlecht geschrieben sind und schlecht gespielt werden. Hier aber ist ein reizendes Werk, – und es wird annehmbar gespielt.
Alfred Kerr, Kritik, 24. Dezember 1920
Das Bühnenstück Reigen ließ der Wiener Schriftsteller Arthur Schnitzler zunächst als Privatdruck in 200 Exemplaren im Jahr 1900 herstellen. Seinem deutschen Verleger S. Fischer erschien die Aufnahme in sein Programm juristisch zu riskant, so dass die erste öffentliche Auflage 1903 in einem österreichischen Verlag erfolgte.
Nachdem die Aufführungen an Theatern in Wien und Berlin zu teils inszenierten Skandalen geführt hatten, zog Schnitzler die Rechte dafür zurück. Ein Akt der Selbstzensur. In Berlin führte das Schauspiel im Jahr 1921 sogar zu einem Prozess, der von Emil Orlik zeichnerisch festgehalten wurde. Umgangen wurde das von Schnitzler verfügte Aufführungsverbot durch Verfilmungen und Plattenaufnahmen. Nach der Freigabe des Stückes am 1. Januar 1982 wurde der Reigen noch am selben Abend an einem Theater in Basel aufgeführt.